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Allgemein


Zusatzsicherheit


Zusatzsicherheiten können bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichenden Bonitäten verlangt werden. Diese können sein: Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen von Verwandten sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zinsbindung


Der Begriff der Zinsbindung (= Zinsfestschreibung) wurde im Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ersetzt durch den Begriff „Sollzinsfestschreibung“. Der Sollzins ist dadurch gebunden bzw. festgeschrieben. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zinsänderungsrisiko


Mit einem Zinsänderungsrisiko ist bei einem Gleitzinsdarlehen zu rechnen, da sich der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit an die Marktzinsen anpassen und somit auch steigen kann. Dieses Zinsänderungsrisiko rentiert sich allerdings meist mit zunächst günstigeren Einstiegskonditionen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zinsabschlag


Seit dem 1. Januar 1993 werden grundsätzlich alle Zinseinkünfte mit einem Abschlag von 30% versehen (sh. Zinsabschlaggesetz). Dieser Betrag wird von den Kreditinstituten vom Zins abgezogen und direkt ans Finanzamt abgeführt. Dieser Abzug kann vermieden werden, wenn der Zinsbegünstigte dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Wenn dem Bausparer im Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine Arbeitnehmersparzulage oder […]

Zins


Zinsen sind das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt. In der Regel wird dieses als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten Nominalzinssatz. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zahlungsart


Hierbei handelt es sich um die vereinbarten Termine für die Ratenzahlung. Bei monatlichen Ratenzahlungen unterscheidet man wie folgt: vorschüssig zum Monatsanfang, mittelschüssig zur Monatsmitte und nachschüssig zum Ende des Monats. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Wohnwirtschaftliche Zwecke


Bauspardarlehen dürfen nur vergeben werden, wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden. Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Kauf, Bau oder die Modernisierung von Immobilien. Außerdem können mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben werden wie auch das Recht zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. in einem Seniorenstift). Weiterhin kann mit diesen Mitteln die Umschuldung einer bereits […]