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Baufinanzierung-A-Z


Zwischenfinanzierung


Eine Zwischenfinanzierung nimmt man zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs (z. B. während der Bauphase). Die Zwischenfinanzierung kann später entweder durch Eigenkapital (z. B. aus Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zwangsvollstreckung


Die Zwangsvollstreckung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, um privatrechtliche Ansprüche gegenüber einem Schuldner durchzusetzen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zuteilung


Ein Bausparvertrag kann zugeteilt – also ausgezahlt – werden, sobald zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht wurde. Für die Auszahlung muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird nämlich nur auf Antrag zugeteilt. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zusatzsicherheit


Zusatzsicherheiten können bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichenden Bonitäten verlangt werden. Diese können sein: Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen von Verwandten sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zinsbindung


Der Begriff der Zinsbindung (= Zinsfestschreibung) wurde im Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ersetzt durch den Begriff „Sollzinsfestschreibung“. Der Sollzins ist dadurch gebunden bzw. festgeschrieben. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zinsänderungsrisiko


Mit einem Zinsänderungsrisiko ist bei einem Gleitzinsdarlehen zu rechnen, da sich der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit an die Marktzinsen anpassen und somit auch steigen kann. Dieses Zinsänderungsrisiko rentiert sich allerdings meist mit zunächst günstigeren Einstiegskonditionen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zinsabschlag


Seit dem 1. Januar 1993 werden grundsätzlich alle Zinseinkünfte mit einem Abschlag von 30% versehen (sh. Zinsabschlaggesetz). Dieser Betrag wird von den Kreditinstituten vom Zins abgezogen und direkt ans Finanzamt abgeführt. Dieser Abzug kann vermieden werden, wenn der Zinsbegünstigte dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Wenn dem Bausparer im Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine Arbeitnehmersparzulage oder […]

Zins


Zinsen sind das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt. In der Regel wird dieses als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten Nominalzinssatz. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Zahlungsart


Hierbei handelt es sich um die vereinbarten Termine für die Ratenzahlung. Bei monatlichen Ratenzahlungen unterscheidet man wie folgt: vorschüssig zum Monatsanfang, mittelschüssig zur Monatsmitte und nachschüssig zum Ende des Monats. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht