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Allgemein


Vorvertragliche Informationen


Dem Verbraucher müssen vorvertragliche Informationen sowohl des Darlehensgeber als auch des Darlehensvermittlers rechtzeitig vor Vertragsabschluss als Europäisches Standardisiertes Merkblatt ausgehändigt werden. Anhand dieser Unterlagen verschafft sich der Verbraucher einen Überblick und er kann diese als Vergleichsgrundlage nutzen. Außerdem müssen dem Verbrauchen durch den Darlehensvermittler eigene vorvertragliche Informationen vor Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags ausgehändigt werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Vorschaltdarlehen


Vorschaltdarlehen sind Hypothekendarlehen mit kurzer Sollzinsbindung (ca. zwei Jahre).  Sie können vom Kreditnehmer jederzeit gekündigt werden, um beispielsweise bei gesunkenen Zinsen einen längerfristigen Vertrag abzuschließen. Dementsprechend eignen sie sich gut zur Überbrückung von Hochzinsphasen. Andererseits sind sie auch teurer als herkömmliche Darlehen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Vorkaufsrecht


Im Grundbuch in Abt. II ist das Vorkaufsrecht zu finden. Der Inhaber dieses Rechts hat die Möglichkeit, im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst zu erwerben. Andernfalls muss er seine Zustimmung zum Verkauf erteilen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Vorfinanzierungskredit


Einen Vorfienazierungskredit kann aufnehmen, wer einen Bausparvertrag hat, jedoch schon vor Zuteilung der Bausparsumme finanzielle Mittel für die Finanzierung seiner Immobilie benötigt. Dieser Kredit wird mit der Zuteilung  automatisch durch die Bausparsumme abgelöst. Im Gegensatz zur Zwischenfinanzierung ist das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben beim Vorfinanzierungskredit noch nicht vorhanden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Vorfälligkeitsschutz


Der Vorfälligkeitsschutz birgt die Möglichkeit im Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens zu ermöglichen. Gegen die Zahlung eines geringen Zinsaufschlags kann man bei Eintritt dieser Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Aber auch nur  sofern die Immobilie verkauft wird. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Vorfälligkeitsentschädigung


Wenn ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen will, verlangen Kreditinstitute meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Auch die Banken müssen sich für diese Zeit die Gelder beschaffen, da bei Baufinanzierungen die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben werden.  Der Darlehensgeber muss die Gelder anderweitig anlegen, wird das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt. Für diesen Verlust muss der Darlehensnehmer aufkommen. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Vermögenswirksame Leistungen


Vermögenswirksame Leistungen sind Sparleistungen des Arbeitgebers, die im Vermögensbildungsgesetz festgesetzt sind. Diese Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Die Arbeitnehmersparzulage fördert die Einzahlungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Differenzbetrag zwischen der gezahlten VL und dem Höchstbetrag von 40,- Euro zu Lasten seines Gehalts […]

Vermögensbildungsgesetz


Dieses Gesetz hält die Arbeitgeber dazu an, ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Durch die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage werden diese je nach Anlageart öffentlich gefördert. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Verkehrswert


Der Verkehrswert einer Immobilie beschreibt den Preis, den der Verkauf der Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt hätte. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht

Variables Darlehen


Bei diesem Darlehen ist der Zinssatz variabel, da er alle drei oder sechs Monate an den Kapitalmarktzins angepasst wird. Das Darlehen kann zu diesen Terminen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht