Bei einer Bemusterung sollen sich die Käufer eines Fertighauses oder einer Bauträgerimmobilie entscheiden, wie ihre Immobilie ausgestattet sein soll. Fliesen, Dachziegel, Eingangstür oder Türgriffe – diese und weitere Details werden bei einer Bemusterung festgelegt. Erst nach diesem Termin kann der tatsächliche Kaufpreis festgelegt werden, da von der Grundausstattung abweichende Sonderwünsche den Preis erhöhen können. Zur […]
Beleihungswert
Der Beleihungswert wird vom jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegt und liegt unterhalb dem Verkehrswert einer Immobilie. Der Beleihungswert entspricht meist dem Wert, der normalerweise bei einem späteren Verkauf jederzeit erzielt werden kann. Beleihungswert = Verkehrswert – Sicherheitsabschlag Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Beleihungsobjekt
Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Häuser, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dienen. Die Absicherung der Bank erfolgt meist über die Eintragung von Grundschulden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Beleihungsgrenze
Immobilien dürfen von Kreditinstituten nur bis zu einer bestimmten Grenze beliehen werden, so dass nur ein bestimmter Teil des Objekts als Absicherung für das Darlehen dienen kann. Diese Grenze richtet sich nach den maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Beleihungsauslauf
Der Beleihungsauslauf ist der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert – also beliehen – wird. Er bezieht sich auf den Beleihungswert einer Immobilie und nicht auf den Kaufpreis. Zum Beispiel: Eine Grundstück kostet 300.000 Euro und hat damit einen Beleihungswert von 270.000 Euro (Sicherheitsabschlag 10 %). Bei einem Kredit in Höhe von 150.000 Euro […]
Beleihung
Die zu finanzierende Immobilie wird im Großteil der Fälle als Sicherheit für den Baukredit herangezogen. Mit dieser so genannten Beleihung sichern sich Kreditinstitute gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers ab. Die Höhe der Beleihung ist abhängig von der Beleihungsgrenze und dem Beleihungswert des Objekts. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan setzt die zulässigen baulichen Nutzungsarten rechtsverbindlich fest. Hierin sind also alle wesentlichen Angaben in Bezug auf die künftige Gestaltung des Gebiets zu finden sind. Er beinhaltet z. B. die Bauweise, die Baugrenzen, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Anzahl der Geschosse und die Mindestgröße der Baugrundstücke. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Bauwesenversicherung
Eine Bauwesenversicherung nennt man heutzutage Bauleistungsversicherung. Diese Versicherung versichert den Schaden, der während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen kann. Diese können durch Naturkatastrophen, Vandalismus oder Diebstahl verursacht werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Makler- und Bauträgerverordnung
In der MaBV sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt. Sie bedürfen in der Regel einer Erlaubnis nach § 34c GewO für die Ausübung ihres Gewerbes. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht
Bauträgermodell
Das Bauträgermodell bezeichnet den Vorgang, bei welchem noch in der Planungs- bzw. Bauphase befindliche Immobilien gekauft werden. Hierbei können steuerliche Förderungen genutzt werden. Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht