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Grundschuld


Eine Grundschuld wird in der Regel zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Dadurch erfolgt die Absicherung seiner Forderungen gegenüber dem Eigentümer. Die Grundschuld ist also ein Pfandrecht an einer Immobilie. Sie ist abstrakt, was bedeutet, dass sie auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch aufgeführt sein kann.

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