Kostenlose & unverbindliche Beratung: 04122 - 836 63 88

Erbpacht


Die Erbpacht ist das Erbbaurecht. Diese Pacht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer an den Eigentümer des Grundstücks einen im Voraus festgelegten Erbbauzins.

Zur Baufinanzierung A-Z Übersicht


Comments are closed.