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Bürgschaft


Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger eines Dritten und dem Bürgen. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung des Dritten (Schuldners) einzustehen. Man beachte, dass der Bürge mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft) haftet.

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