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Aval


Bei einem Aval übernimmt ein Darlehensgeber eine Bürgschaft oder stellt eine Garantie. Dabei stellt das Kreditinstitut keinen Geldbetrag, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt der Darlehensgeber eine Bürgschaft, verpflichtet er sich, für die Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Bei einer Garantie steht das Kreditinstitut für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg ein.

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