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Abschreibung


Die Wertminderung einer Immobilie kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als  Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich abgesetzt werden.

Es wird zwischen der linearen Abschreibung (jährlich gleich bleibende Abschreibungsbeträge) und der degressiven Abschreibung (jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge) unterschieden.

Bei der degressiven Form ist die Steuer mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung in den ersten Jahren höher. Während bei Altbauten nur die lineare Abschreibung möglich ist, besteht bei Neubauten ein Wahlrecht zwischen beiden Abschreibungsformen.

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