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Zuteilung


Ein Bausparvertrag kann zugeteilt – also ausgezahlt – werden, sobald zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht wurde. Für die Auszahlung muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird nämlich nur auf Antrag zugeteilt.

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