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Repräsentatives Beispiel nach §6a Abs. 3 PAngV
Nettodarlehensbetrag: 150.000,00 €
Sollzinsbindung: 10 Jahre
Gebundener Sollzinssatz: 0,61 %
Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung: 0,61 %
Effektiver Jahreszins: 0,61 %
Anfängliche Tilgung: 2,00 %
Monatliche Rate (Annuität): 326,25 €
Beleihungswert: 54 %
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung: 119.074,21 €
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung: 30.925,79 €
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung: 8.224,21 €
Jährliche Sondertilgung: 0,00 €
Vertragslaufzeit *: 43 Jahre, 9 Monate*Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass Zinssatz und monatliche Rate bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleiben, ist der Nettodarlehensbetrag nach 35 Jahren und 6 Monaten vollständig getilgt.
Zusätzlich zu den Finanzierungskosten fallen ggf. Kosten mit der Bestellung der Grundschulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheitenbestellung, Gebäudeversicherung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Stand: 11.02.2020

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