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Vermögenswirksame Leistungen


Vermögenswirksame Leistungen sind Sparleistungen des Arbeitgebers, die im Vermögensbildungsgesetz festgesetzt sind. Diese Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Die Arbeitnehmersparzulage fördert die Einzahlungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Differenzbetrag zwischen der gezahlten VL und dem Höchstbetrag von 40,- Euro zu Lasten seines Gehalts auf das Anlagekonto überweist.

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