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Wohnfläche


Die Berechnung der Wohnfläche ist bei jeder Finanzierungsanfrage und bei jedem Bauantrag ein wichtiger Bestandteil. Zur Wohnfläche zählen:

  • 100 % der Grundflächen von Räumlichkeiten mit einer Höhe von mindestens 2 m
  • 50 % der Grundflächen von Räumlichkeiten mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie z. B. Wintergärten)
  • max. 50 % der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten,  aber nur wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören

Nicht anrechenbare Flächen sind Keller, unausgebaute Dachböden, Trockenräume, Waschküchen,  Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Garagen und Schuppen.

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