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Schuldzinsen


Bei Schuldzinsen handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung von Finanzierungsmitteln. Diese sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten steuerlich absetzungsfähig. Es ist daher irrelevant, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters angefallen sind.

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