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Gemeinschaftseigentum


Der Begriff Gemeinschaftseigentum taucht meist in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf. Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle jene Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Also alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind, wie z. B. Fassade, Treppenhaus, Dach, Strom- und Wasserleitungen, Fahrstuhl  sowie Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum muss von allen Miteigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten werden.

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