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Anschlussfinanzierung


Rechtzeitig aktiv werden und Angebote vergleichen

Naht das Ende der Zinsbindungszeit, müssen sich Kreditnehmer Gedanken über die Anschlussfinanzierung machen. Denn die meisten Immobilieneigentümer haben nach der vereinbarten Frist die Darlehenssumme noch nicht komplett zurückgezahlt, sondern noch über weitere Jahre die Restschuld zu erstatten. Ein Folgedarlehen ist also vonnöten.

In der Regel erhält der Immobilieneigentümer einige Wochen vor Ablauf der festgeschriebenen Bindungsfrist von der finanzierenden Bank ein Anschlussangebot mit einem Zinssatz entsprechend des aktuellen Zinsniveaus. Wer beispielsweise vor zehn Jahren ein Darlehen abgeschlossen hat, kann sich dann aufgrund der derzeitig niedrigen Zinsen über deutlich geringere Monatsraten bei der Folgefinanzierung freuen. Das Angebot der Hausbank ist allerdings nicht zwangsläufig auch das lukrativste, sondern es kann andere günstigere Anbieter geben. Der Kreditnehmer sollte deshalb die Gelegenheit nutzen und die Bank spätestens drei Monate vor Zinsbindungsende um ein Verlängerungsangebot bitten und dann die Konditionen weiterer Banken, Versicherer oder Baugeldvermittler – diese filtern aus einem Pool von Kreditinstituten die günstigste Finanzierung heraus – einholen.

Mitunter halten auch regionale Anbieter wie Sparkassen- oder Bankfilialen besonders günstige Offerten bereit. Die Kosten für einen Bankwechsel halten sich in Grenzen, in der Regel liegen die dabei anfallenden Grundbuch- und Notargebühren bei einigen Hundert Euro. Wichtig bei einem Vergleich: Der Kunde muss den Instituten die genaue Restschuldsumme angeben, welche zum Stichtag noch offen ist, zudem sollten alle Angebote auf Basis möglichst übereinstimmender Darlehensbedingungen – Zinsbindungsfrist, Tilgungssatz, Beleihungsgrenzen usw. – erstellt sein. Und: Auch ein bald auslaufender Kredit muss rechtzeitig gekündigt werden – bis spätestens einen Monat vor Laufzeitende. Es gibt aber auch Darlehensverträge, welche längere Kündigungsfristen als die gesetzlich mögliche enthalten oder automatisch enden, wenn keine neuen Vereinbarung getroffen wurden. Genaueren Aufschluss geben die Anpassungsklauseln oder -konditionen des Kreditvertrags.


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